Versicherung

Der Betrieb des Modellflugsports ist nicht ohne Risiken. Es passiert immer wieder, dass ein Modell in der Luft einen Schaden erleidet und nicht mehr reagiert, zudem kann es zu defekten der Fernsteuerung kommen oder aber auch einfach nur zum Pilotenfehler (Falschsteuerung). Meist gehen die daraus folgenden Abstürze glimpflich ab, es kann aber auch sein, dass Sachen beschädigt oder gar Personen verletzt werden. Der Schaden kann dann schnell in die Tausende Euro gehen. Aus diesem Grund benötigt der Modellflugpilot eine Haftpflichtversicherung ohne die er, zumindest auf unserem Flugplatz, nicht starten sollte und nicht starten darf.

Nun werden die meisten Leute schon eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben und meinen, dass Schäden aus dem Modellflugsport von dieser abgedeckt werden. Dem müssen wir energisch widersprechen! Hier sollte man sich das „Kleingedruckte“ zur PHV ansehen. Die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) sehen es in der Regel nicht vor:

Zitat:
Abschnitt: Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge
…Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht
werden durch den Gebrauch von…
d) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,
– die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden,
– deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
– für die keine Versicherungspflicht besteht…

Zitatende

Dieser Passus heißt im Klartext: Es sind nur Modelle versichert die keinen Motor haben und unter 5 Kilogramm wiegen!

Weiterhin gibt die allgemeine Rechtsprechung Auskunft. Hier wird in der Regel der Begriff „Spielzeug“ auf Modellflugzeuge unter 1 Kilogramm Gewicht angewandt. Diese sind auch in der privaten Haftpflicht mitversichert. Ungeklärt hingegen ist der Begriff Modell als Sportgerät. So könnte allein der Semi-Professionelle Betrieb von Modellen als Sport mit besonderen Risiken angesehen werden und ähnlich wie beim Windsurfen oder Paraglyding eine extra Versicherung erforderlich machen.

Fazit: Das normale Modellflugzeug wird im Allgemeinen einen Motor haben und/oder über 1 Kilogramm wiegen. Wenn in der privaten Haftpflichtversicherung nicht explizit der Modellflug mit Motormodellen (mit Verbrennungsmotor) genannt ist, dann ist man nicht versichert und fliegt ohne Haftpflichtschutz. In der Regel wird dieses nicht mit aufgeführt sein und, nach unseren Erfahrungen, auch nicht zusätzlich zum Vertrag hinzubuchbar sein. Aus diesem Grund empfehlen wir eine zusätzliche Mitgliedschaft beim DMFV – die normale Mitgliedschaft beinhaltet eine eigene Modellflughalterhaftpflichtversicherung. Weitere Möglichkeiten der Versicherung wäre z. B. auch der HDI-Gerling oder DMO .