Der Kenntnisnachweis…

ist für alle Mitglieder verpflichtend. Die erlangte Bescheinigung berechtigt deren Inhaber, ein Flugmodell über 2 kg Abflugmasse oder in einer Höhe von mehr als 120m im Rahmen der Betriebsgenehmigung des DMFV zu steuern – dies gilt auf und außerhalb von Modellfluggeländen. Der Kenntnisnachweis gilt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland für den Einsatz von Flugmodellen und Multicoptern in Sichtweite im Sport- und Freizeitbereich!

Die Möglichkeit des Erwerbs und weitere Informationen dazu finden Ihr u.a. auf der Seite des DMFV.

***Noch gültige „Nachweise für Fernpiloten“ behalten ihre Gültigkeit!***

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